Moderne Diagnostik und persönliche Betreuung
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen sind drei Ultraschalluntersuchungen in der 9.– 12., 19.– 22. und 29.– 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Darüber hinaus erbringt Ihre betreuende Ärztin/ Ihr betreuender Arzt je nach Notwendigkeit gegebenenfalls weitere Ultraschalluntersuchungen.
Über diese Untersuchungen hinaus kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, weiterführende Ultraschalluntersuchungen durchzuführen. So z.B. wenn Sie zusätzliche Informationen über den Gesundheitszustand Ihres Kindes wünschen, die in den gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge-Richtlinien nicht enthalten sind, wenn ein erhöhtes Risiko für fetale Fehlbildungen oder Komplikationen vorliegt oder wenn es sich um eine bekannte Mangelversorgung des Kindes handelt. Auch eingeschränkte Ultraschallbedingungen in der Praxis oder unklare Befunde können eine weiterführende sonographische Diagnostik notwendig werden lassen.
Wir im Pränatalzentrum Schleswig-Holstein bieten alle heute gängigen speziellen Untersuchungen an. Hierbei gelten höchste Anforderungen an die Qualität der verwendeten Ultraschallgeräte als auch an die Qualifizierung der Ärztinnen und Ärzte. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen aber die Wünsche der werdenden Eltern. Sie entscheiden, welcher Umfang an Diagnostik für Sie richtig ist.